Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung

Gericht: BGH
Urteil vom: 31.01.2012
Aktenzeichen: VI ZR 143/11
Vorschriften: RDG § 5 Abs. 1

a) Die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist.

b) Etwas anderes gilt, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen.